Das Bundesprogramm wird verlängert und ausgeweitet. Gefördert werden Ausbildungsplätze, die im Zeitraum 1. Juni 2021 bis 15. Februar 2022 beginnen.
Im August 2020 startete das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen bei Neuabschlüssen von Ausbildungsverträgen fördert. Die mittlerweile zweite Änderung der entsprechenden Förderrichtlinien sichert den Unternehmen insbesondere eine verbesserte finanzielle Unterstützung bei Aufrechterhaltung bzw. Ausweitung betrieblicher Ausbildung.
KURZ UND SCHNELL ZUR ARBEITSAGENTURSEITE
Vor allem die Zugangsvoraussetzungen sind einfacher gestaltet worden. Um die Ausbildungsprämie (plus) zukünftig zu erhalten, müssen die Betriebe:
- mind. einen Monat von Kurzarbeit oder
- 30 % Umsatzrückgang betroffen
gewesen sein. Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse:
- die im Zeitraum 1. Juni 2021 bis 15. Februar 2022 beginnen.
Für Kleinstunternehmen ist zudem ein Sonderzuschuss hinzugekommen.
Die Antragsbearbeitung, Beratung und Bewilligung der Zuwendungen läuft über die Agenturen für Arbeit. Bitte lassen Sie sich VOR der Antragstellung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten! (Tel. 0800-4 55 55 20)
Die Programme im Überblick
Vorab: Nutzen Sie die Rufnummer des Arbeitgeberservices! (08004 55 55 20) vor Antragsstellung oder sprechen Sie als Mitglied mit Ihrer Bäcker-Innung Rhein-Ruhr.
- Ausbildungsprämie (LINKS)
- in Höhe von 4.000 Euro (bisher 2.000 Euro)
- für jede neu begonnene Berufsausbildung
- bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre.
- Ausbildungsprämie plus (LINKS)
- in Höhe von 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro)
- für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
- bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus
- im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren.
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (LINKS)
- zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
- in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung sowie
- 50 % der Ausbildervergütung
- für jeweils bis zu zehn Azubis (max. 4.000 Euro).
- Übernahmeprämie (LINKS)
- in Höhe von 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro )
- bei Übernahme von Auszubildenden
- aufgrund pandemiebedingter Insolvenz
- eines bisherigen Ausbildungsunternehmens oder
- damit verbundener Kündigung bzw. Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.
- Zuschuss zu Prüfungsvorbereitungskursen (LINKS),
- wenn die betriebliche
- und berufsschulische Ausbildung
- pandemiebedingt
- von Einschränkungen oder Ausfällen
- nach amtlich angeordneten Betriebsschließungen betroffen ist.
- Starten soll dieses Programm zur Winterprüfung 2021/2022.
Antrag
Anträge können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestellt werden, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Die Prämien und Zuschüsse können bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Hier gelangen Sie zu den Anträgen.
Bitte beachten Sie: Die vom Bund festgelegten Förderkriterien für die einzelnen Prämien und Zuschüsse sind klar definiert. Bitte informieren Sie sich daher genau über die jeweils geltenden Vorgaben, bevor Sie einen Antrag stellen! Für die Beantragung gilt die Förderrichtlinie des BMAS.
Die Antragsbearbeitung, Beratung und Bewilligung der Zuwendungen läuft über die Agenturen für Arbeit. Bitte lassen Sie sich VOR der Antragstellung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beraten!
Zusätzlich:
Für die erforderliche „Bescheinigung der zuständigen Stelle“ füllen Sie bitte das Formular der Handwerkskammer aus, in unseren Gebieten ist das die HWK Düsseldorf, hier ist das Formular verlinkt. Die HWK lässt Ihnen die Bestätigung zeitnah zukommen.
Ihre Betriebsnummer finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte der HWK, dem Beitragsbescheid der HWK oder auf kurze Nachfrage bei ihrer Bäcker-Innung Rhein-Ruhr unter Kontakt.
Den Ausbildungsvertrag online finden Sie hier. Die Zusatzvereinbarung, welche wir Ihnen immer empfehlen, finden Sie hier.