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Prämienverfahren der BGN

Mit dem BGN-Prämienverfahren möchte die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe betriebliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fördern, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen.

In dem BGN Prämienbogen schlägt die BGN konkrete Präventionsmaßnahmen vor, für deren Umsetzung Sie Prämienpunkte erhalten. Je mehr Maßnahmen Sie umsetzen, desto höher ist die Chance, dass Sie eine Prämie ausgezahlt bekommen.

Die Prämie kann immer, unabhängig von der erreichten Punktzahl, beantragt werden. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen in jedem Fall ein, auch wenn Sie die erforderliche Punktzahl nicht erreicht haben – das hilft der BGN, das Verfahren für Sie zu optimieren.

Quelle: BGN

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Sollte dieser Prämienbogen nicht die Prozesse und Abläufe Ihres Unternehmens abbilden, können Sie gerne einen Prämienbogen für eine andere Branche auswählen: Zur Branchenauswahl der BGN

Wichtig: Die Teilnahme am Prämienverfahren kann nicht mit Maßnahmen aus unterschiedlichen Prämienbögen erfolgen. Sie müssen sich für einen Prämienbögen aus einer Branche entscheiden. Wenn Ihnen die Entscheidung schwerfällt, kontaktieren Sie bitte die Berufsgenossenschaft direkt: Zum Kontakt

Veröffentlicht in Für Mitglieder