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Zwischenprüfung im Bäckerhandwerk

Die Ausbildung im Bäckerhandwerk ist an zwei Prüfungsarbeiten gebunden:

  • der Zwischenprüfung zur Leistungsabfrage und
  • der Gesellenprüfung für den Bäcker:In, oder der Abschlussprüfung für den Fachverkäufer:In.

Jede Prüfung wird theoretisch und praktisch abgefragt, die Regeln zum Bestehen sind nicht bundeseinheitlich, ebenso sind auch die Inhalte der Prüfungen nicht identisch.

Die Prüfung wird durch die Handwerkskammer abgehalten, diese kann die Prüfungen an die einzelnen Fachinnungen entleihen, da dieser stärker im einzelnen Thema des Gewerkes sind.

Eine Zwischenprüfung ist eine Lernstandserhebung, bestanden ist diese mit dem Antritt der Prüfung.

Eine Arbeitssituation im Bäckereifachverkauf.

Das Modell des Bäckerhandwerks mit der Zwischenprüfung und der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch durch eine Gesellenprüfung Teil 1 und Teil ersetzt werden. Entsprechende Bestrebungen gibt es bereits seit 2018.

Haben Sie Fragen zur Prüfung, so melden Sie sich gerne bei uns.

Veröffentlicht in Ausbildung