Einige Dinge sind einfach fest und ändern sich nicht, so ist es beim Berichtsheft in der Ausbildung.
Es steht außer Frage, dass ein Berichtsheft geführt werden muss, das wird durch das deutsche Berufsbildungsgesetz unter §13 “Verhalten während der Ausbildung” unter Ziffer 7 klar definiert: “Auszubildende […] sind insbesondere verpflichtet […] einen Ausbildungsnachweis zu führen”. (Link)
Das Bäckerhandwerk ist ein digitales Handwerk, daher bietet es bundesweit ein digitales, aber auch das klassische Berichtsheft an. Das beste an der digitalen Variante, sie ist für echte Innungsbäcker in Deutschland als Ausbilder kostenlos und es kommt noch besser: Für jeden Auszubildenden im Bäckerhandwerk ist es dauerhaft kostenlos zu nutzen.
Du magst es eher klassisch? Kein Problem, alles geht auch offline und klassisch.
Das digitale Berichtsheft finden Sie hier.
Das klassische Berichtsheft können Sie jederzeit bei uns bestellen. Hier finden Sie die Kontaktseite.