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Renten-Nachweis

Sie haben eine Ausbildung im Bäckerhandwerk, beantragen die Rente und müssen die Lehrzeit, oder auch Ausbildungszeit nachweisen, aber keine Unterlagen mehr?

Wir schildern Ihnen kurz, was Sie noch bekommen können und wie, aber auch was nicht.

Kurz und knapp: Ausbildungsnachweise vor 1977 gibt es nicht mehr.

Sie haben die Ausbildung danach gemacht?

Einen einfachen Nachweis für die Rentenkasse erhalten Sie schnell und einfach über die Handwerkskammer Düsseldorf, die Ansprechpartnerin ist hier zu finden. RENTEN-NACHWEIS.

Sie erhalten die schnellste Auskunft, wenn Sie nach dem kurzen Leitfaden vorgehen:

a) Füllen Sie das hier hinterlegte Formular aus:

b) dieses Formular, einseitig senden Sie in einer E-Mail an die Rentenabfrage der HWK Düsseldorf.

Dann erhalten Sie sehr zeitnah eine Auskunft.

Bitte beachten Sie: Ihre Unterlagen liegen immer in der Innung, der Stadt in welcher Sie die Ausbildung erbracht haben. Die Handwerkskammer ist die zuständige Organisation, welche alle Daten pflegt und archiviert, daher erhalten Sie die Auskunft von der Handwerkskammer.

Zur Beantragung von Rente ist niemals eine Zweitschrift eines Gesellenzeugnisses erforderlich, sollten Sie eine Zweitschrift wünschen, fallen hierfür Gebühren an, während der Rentennachweis der Ausbildungszeit kostenlos ist.