Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe entlastet Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme. Das heißt: Im Dezember 2022 entfällt die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen für Gas oder Fernwärme zu leisten. Anspruchsberechtigt sind Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh Gas. Wie erhalten Sie die Entlastung? Hier ist zu unterscheiden, ob Sie im Rahmen eines Standardlastprofils (SLP-Kunden) beliefert werden oder über eine „registrierende Leistungsmessung“ (RLM-Kunden). Nur letztere müssen aktiv…
Schreiben Sie einen Kommentar